Page 26 - SparBau-Mag_01-2024
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DER ZAUBER VON HAUS-
GTIEREN
anz gleich, wie der Tag verläuft – wenn wir nach Hause kommen, gibt es für manche
von uns besondere Begleiter, auf die wir uns freuen. Sie schenken uns Freude, Trost und eine besondere Verbundenheit, obwohl (oder
gerade weil) sie eine andere Sprache sprechen: Haustiere. Ob mit Fell, Federn oder Schuppen – sie bereichern unser Leben. Welche Haustiere in unseren Wohnungen erlaubt sind und für welche besondere Regeln gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Welche Haustiere darf ich halten?
Grundsätzlich ist die Haltung von Kleintieren in unseren Wohnungen gestattet. Vögel, Hamster, Kaninchen und ähnli- che Kleintiere sind willkommen. Für die Haltung von Hunden und Katzen müssen jedoch Anträge gestellt werden, die Sie im Serviceportal und auf unserer Website finden:
www.sparbau-dortmund.de/de/genossenschaft/ presse/links-und-downloads.htm
Laut Mietvertrag dürfen Hunde und Katzen nur mit geneh- migtem Antrag in einer Genossenschaftswohnung leben.
Hierbei gilt: Anträge für Katzen nehmen wir an, solange es sich um Hauskatzen handelt. Bei Hunden achten wir darauf, dass keine Listenhunde (diese werden aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft) in unseren Anlagen leben, damit sich auch die Nachbarschaft mit den Vierbeinern wohlfühlt.
























































































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