Wie kann ich weitere Anteile zeichnen?
Wenden Sie sich bzgl. einer Terminvereinbarung bitte an unsere Mitglieder- und Spareinrichtung. Die Mitarbeitenden freuen sich darauf, weitere Anteile für Sie zu zeichnen.
Telefon: 0231 18 203-846
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Unser sinnstiftendes Angebot für Sie. Nur für begrenzte Zeit!
Im März 2023 wird die Spar- und Bauverein eG 130 Jahre jung: Wir blicken auf erfolgreiche Jahrzehnte der Mitgliederförderung zurück, in denen der attraktive Wohngebäudebestand kontinuierlich ausgeweitet und zukunftsgerichtet weiterentwickelt wurde. Eine solide Geschäftspolitik, die nachhaltige Ausrichtung der Dienstleistungen sowie die hohe Professionalität auch im Geschäftsfeld der Spareinrichtung kennzeichnen die Wertbeständigkeit in unserer Genossenschaft.
Anlässlich des Jubiläums bieten wir Ihnen die Gelegenheit, in noch stärkerem Maße Teil unserer Gemeinschaft zu werden. Über den bislang möglichen Pflichtanteil von 1.300 € hinaus können Sie 12 weitere Genossenschaftsanteile zu gleichen Konditionen zeichnen.* Erhöhen Sie auf diesem Wege Ihre Beteiligung am Miteigentum der Genossenschaft. Es bietet sich Ihnen so die Chance eines sicheren finanziellen Engagements mit attraktiver Verzinsung (aktuell 4 % p. a.)**. Das Angebot gilt auch für neue Mitglieder.
Die Mitarbeiter:innen unserer Spareinrichtung freuen sich, Sie nach vorheriger Terminabsprache zu beraten.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Wie kann ich weitere Anteile zeichnen?
Wenden Sie sich bzgl. einer Terminvereinbarung bitte an unsere Mitglieder- und Spareinrichtung. Die Mitarbeitenden freuen sich darauf, weitere Anteile für Sie zu zeichnen.
Telefon: 0231 18 203-846
Wie viele weitere Anteile kann ich zusätzlich zeichnen?
Wenn Sie bereits Mitglied sind und über einen Anteil verfügen, können Sie bis zu zwölf weitere Genossenschaftsanteile zeichnen. Auch neue Mitglieder, die aktuell noch keinen Genossenschaftsanteil besitzen, können das Angebot nutzen und bis zu 13 Anteile erwerben.
Mit welcher Dividende ist zu rechnen?
Laut Satzung entscheiden die Vertreter:innen über die Verwendung des Bilanzgewinns und somit auch über die Höhe einer Dividende je Anteil. Die Dividende wird jährlich neu festgelegt und kann daher variieren. In der Vergangenheit waren es 4 %.
Welche Kündigungsfristen gelten für die weiteren Anteile?
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Jahresende. Ein Beispiel: Wenn Sie die Kündigung für einen Anteil im Jahr 2023 erklären, wird dieser Anteil zum 31.12.2025 gekündigt. Nach der Vertreterversammlung im darauffolgenden Jahr 2026 werden Ihnen die weiteren Anteile ausgezahlt. Dies ist normalerweise gegen Ende Juni/Anfang Juli eines Jahres der Fall.
Wie ist das Geld einzuzahlen?
Die Einzahlung für die Anteile erfolgt per Überweisung.
Sind die Dividenden steuerpflichtig?
Ja, Sie können aber einen Freistellungsauftrag einrichten. Wir passen diesen auch gerne für Sie an – bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihre Steuer-ID mit.
Sie haben Interesse?
Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Kollegen!
Telefon: 0231 / 18 20 3 846
Wir sind für Sie da!
Gerne nehmen wir persönlich Kontakt mit Ihnen auf. Sie können uns bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage helfen, indem Sie uns wissen lassen, was für ein Anliegen Sie haben. Standardmäßig kontaktieren wir Sie per E-Mail. Wenn Sie mit uns telefonieren möchten, geben Sie einfach zusätzlich Ihre Telefonnummer an, dann melden wir uns auch gerne telefonisch bei Ihnen.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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