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Alles, was Sie wissen müssen 

Sie haben Fragen zum Thema Glasfaser, Fernwärme oder Ihrer Betriebskostenabrechnung? Sie fragen sich, wie Sie Energie sparen können, oder Sie möchten mehr über die aktuelle Regelung der CO2-Umlage wissen? Dann sind Sie an der richtigen Stelle, denn hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund ums Wohnen – übersichtlich und informativ aufbereitet.

Informationen zu Mieterhöhungen

Warum muss die Spar- und Bauverein eG ihre Mieten anpassen?

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Energie, Personal und Baumaterial deutlich gestiegen. Gleichzeitig sind wir gesetzlich verpflichtet, unseren Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral umzurüsten. Das erfordert hohe Investitionen: Alte Gas- und Ölheizungen werden durch Wärmepumpen oder Fernwärme ersetzt, Gebäude werden besser gedämmt und technisch modernisiert. Für diese energetischen Modernisierungen und die laufende Instandhaltung rechnen wir mit insgesamt 878 Millionen Euro, davon entfallen rund ein Drittel auf Klimaschutzmaßnahmen. Pro Jahr investieren wir etwa 38 Millionen Euro. Diese Dimension macht eine Anpassung der Nutzungsentgelte (also die Mieten) notwendig.

 

Warum können diese Investitionen nicht ohne höhere Mieten finanziert werden?

Die Genossenschaft hat nur eine Einnahmequelle: die Mieten. Aus diesen werden alle Ausgaben gedeckt: Dazu zählen Instandhaltung, Modernisierung, Verwaltung, Kredite und die energetische Erneuerung des Bestands. Es gibt keine Gewinnausschüttung an Dritte, jeder Euro fließt zurück in die Wohnungen. Zusätzlich müssen wir finanzielle Rücklagen für künftige Aufgaben bilden. Trotz der Anpassung liegen unsere Mieten weiterhin deutlich unter dem Dortmunder Durchschnitt: Bei Wiedervermietung beträgt die durchschnittliche Angebotsmiete 6,66 Euro pro Quadratmeter, während der städtische Durchschnitt bei 8,97 Euro pro Quadratmeter liegt.

 

Wie hoch ist die Mietanpassung?

In den vergangenen Jahren haben wir die Mieten stets nur sehr zurückhaltend angepasst. Das reichte bislang aus, um steigende Kosten auszugleichen. Mittlerweile sind unsere Ausgaben jedoch deutlich schneller gestiegen als die Einnahmen – vor allem aufgrund der hohen Anforderungen der Energiewende und der stark gestiegenen Zinsen für bestehende Kredite. Um die wirtschaftliche Stabilität zu sichern, haben unsere Gremien nach sorgfältiger Beratung beschlossen, die Mieten gemäß den gesetzlichen Vorgaben moderat anzupassen, und zwar maximal bis zu 90 Prozent des Mittelwerts des Mietspiegels.

Betroffen sind ausschließlich Mietverhältnisse, in denen seit mindestens drei Jahren keine Erhöhung stattgefunden hat. Die Anpassungen werden seit April 2025 schrittweise verschickt, die ersten sind zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten.

 

Wie läuft die Zustimmung zur Mietanpassung ab?

Für jede Mietanpassung muss die Zustimmung der Bewohner:innen eingeholt werden, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn die Anpassung formal oder rechtlich nicht korrekt ist. Alle Berechnungen werden jedoch sorgfältig geprüft und bestätigt.

 

Warum gibt es bei SPARBAU keine reine „Kostenmiete“?

Als Genossenschaft verfolgen wir einen langfristigen, gemeinschaftlichen Ansatz. Unser Ziel ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern der Erhalt und die Weiterentwicklung unseres Wohnungsbestands zum Nutzen aller Mitglieder. Überschüsse bleiben daher in der Gemeinschaft: Sie fließen in Rücklagen, stärken das Eigenkapital und werden teilweise als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet. Dadurch liegen unsere Mieten seit Jahren deutlich unter dem Dortmunder Durchschnitt.

 

Schützt die Mietpreisbremse vor einer Mietanpassung?

Die Mietpreisbremse gilt ausschließlich bei Neuvermietungen. Sie begrenzt die Miete auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für bestehende Mietverhältnisse gilt dagegen die Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 15 Prozent steigen, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Bei SPARBAU liegen sowohl die Bestandsmieten als auch die Mieten bei Neuvermietung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bieten wir bereits einen Schutz, der über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.

 

Was passiert, wenn jemand Schwierigkeiten hat, die Miete zu zahlen?

Unser Team berät Sie persönlich und vertraulich. Gemeinsam prüfen wir, ob ein Anspruch auf Wohngeld oder andere finanzielle Hilfen besteht, und unterstützen bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen städtischen Stellen. Wir lassen niemanden allein – das ist gelebte Genossenschaft.

Hinweise zur Abfalltrennung

Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es besonders wichtig, Abfälle korrekt zu trennen – nicht nur der Umwelt zuliebe, sondern auch aus Kostengründen. Wenn Wertstoff- oder Biotonnen falsch befüllt werden, führt das zu teuren Nachsortierungen oder sogar zur kompletten Ablehnung ganzer Tonneninhalte. Das hat kostenpflichtige Sonderleerungen der Behälter zur Folge.

Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise, um Fehlbefüllungen zu vermeiden:

 

Wertstofftonne (Gelbe Tonne) – das darf nicht rein:

Achten Sie auf die Entsorgungshinweise auf den Verpackungen.

Einige Materialien gehören nicht in die Wertstofftonne und verursachen kostenpflichtige Sonderleerungen, dazu zählen Zewa, Küchentücher, Toilettenpapier, Taschentücher, Putzschwämme, Babywindeln, Kartonagen, Stofftiere, lose Essensreste, Essensreste mit Verpackungen, Hygieneartikel, Einmalhandschuhe, zerbrochenes Glas, jegliche Art von Schaumstoffen, Keramik und Porzellan, Obst, Eierkartons, Elektrogeräte, Kabel, Steckdosen, Teppiche, Tücher, Holz, CDs/DVDs, Altkleider, jegliche Art von Flaschen-Glas und Umverpackungen wie z. B. Brötchentüten.

Seit 2021 dürfen CDs/DVDs und Elektro-Kleingeräte nicht mehr über die Wertstofftonne entsorgt werden. Bitte entsorgen Sie diese Gegenstände auf den Recyclinghöfen.

 

Biotonne – was ab dem 1. Mai 2025 neu zu beachten ist:

Seit dem 1. Mai 2025 gelten verschärfte Regeln für die Nutzung der Biotonne. Nur noch organische Küchenabfälle ohne Verpackung dürfen hinein, damit hochwertiger Kompost entstehen kann.

Es dürfen keinerlei Plastiktüten in der Biotonne landen, auch keine kompostierbaren Biokunststoffbeutel aus dem Handel. Diese sind laut der neuen Bioabfallverordnung ausdrücklich untersagt. Auch wenn sie als „kompostierbar“ gekennzeichnet sind, stören sie die Verwertung erheblich und gehören in den Restmüll.

Enthält die Biotonne Plastiktüten, wird sie am Leerungstag nicht geleert und es folgt eine kostenpflichtige Sonderleerung. Zulässig und empfohlen sind nur Papiertüten oder Zeitungspapier. Diese erhalten Sie im Einzelhandel oder auf den Dortmunder Recyclinghöfen der EDG Dortmund GmbH.

Was gehört in die Biotonne?

  • Obst- und Gemüsereste
  • Kaffeesatz und Filter
  • Teebeutel (ohne Kunststoffanteil)
  • Essensreste (ohne Verpackung)
  • Schnittblumenreste

Was darf nicht hinein?

  • Plastiktüten (auch kompostierbare nicht!)
  • Verpackte Lebensmittel
  • Katzenstreu, Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel
  • größere Mengen Gartenabfälle (bitte separat entsorgen)
  • Windeln und Hygieneartikel

Gerüche und Ungeziefer bei der Biotonne vermeiden – so geht's:

  • Wickeln Sie feuchte Küchenabfälle in Zeitungspapier
  • Verwenden Sie spezielle Papiertüten zur Sammlung
  • Essig am Rand der Tonne hält Fliegen fern
  • Halten Sie den Deckel immer geschlossen

 

Haben Sie Fragen zur Abfallentsorgung?

Wenn Sie Fragen zur richtigen Abfalltrennung, zu Müllstellplätzen oder zur Entsorgung in Ihrem Wohnquartier haben, melden Sie sich gerne bei unserem Abfallmanagement. Wir stehen Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns dazu unter der Telefonnummer 0231 182030 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an nnuatauteompdd-edl.brrZ@resa.

Gerne helfen Ihnen auch die Entsorgungsunternehme direkt weiter.

Dortmund: EDG Entsorgung Dortmund GmbH

  • Online unter www.edg.de
  • Telefonisch unter 0231 9111 111
  • Mobil über die EDG-Abfall-App

Unna/Holzwickede: GWA - Kreis Unna mbH

  • Online unter www.gwa-online.de
  • Telefonisch unter 02303 284 0
  • Mobil über die GWA-Abfall-App

Vielen Dank für Ihre Mithilfe – gemeinsam sorgen wir für saubere Wohnquartiere, ein lebenswertes Wohnumfeld und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz!

Alles zur aktuellen Regelung der CO2-Umlage

Zur Förderung des Klimaschutzes wird seit 2021 in Deutschland eine Steuer auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Fernwärme und Heizöl erhoben, bekannt als CO2-Umlage. Diese Kosten wurden bisher vollständig von den Mieter:innen getragen. Seit dem 01.01.2023 wird die CO2-Umlage jedoch zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Was das für Sie bedeutet, hängt davon ab, wer Ihre Heizkosten abrechnet.

Option1: Sie erhalten Ihre Heizkostenabrechnung von der Spar- und Bauverein eG

Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung direkt von uns erhalten, müssen Sie nichts weiter tun. Ab dem 01.01.2023 beteiligen wir uns anteilig an der CO2-Abgabe, die Sie für den Verbrauch von Erdgas, Fernwärme oder Heizöl zahlen. Eine detaillierte Auflistung der Abgaben finden Sie künftig in Ihrer Heizkostenabrechnung, in der Sie auch sehen, wie sich die Kosten zwischen Ihnen und unserer Genossenschaft aufteilen.

Option 2: Sie erhalten Ihre Heizkostenabrechnung über den städtischen oder andere Energieversorger 

Wenn in Ihrer Wohnung eine Gasetagenheizung mit separatem Zähler installiert ist und Sie die Heizkostenabrechnung nicht von uns, sondern direkt von Ihrem Energieversorger erhalten, wird auch hier der CO2-Anteil ausgewiesen. In Abhängigkeit der Gebäudemerkmale besteht die Möglichkeit, Kostenbestandteile der CO2-Umlage von uns erstattet zu bekommen. Wenn Sie uns Ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 zusenden, prüfen wir den Vorgang für Sie und können Ihnen mitteilen, in welcher Form eine anteilige Rückerstattung im Jahresverlauf erfolgen kann.

Änderung der TV-Versorgung & Glasfaserausbau

Schnelles Internet ist heutzutage wichtiger denn je und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Mieter:innen dazu, wie wir mit dem Ausbau von Glasfaser in unseren Beständen umgehen. Der Ausbau ist relevant, wenn es um die Infrastruktur und Versorgungssicherheit unserer Bestände mit schnellem Internet geht.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner möchten wir unseren Gesamtbestand mit Glasfaser ausstatten, um zukunftsfähige, schnelle Internetverbindungen anbieten zu können. Dadurch bieten wir Ihnen eine zuverlässige und schnelle Internetverbindung, die den Anforderungen moderner digitaler Anwendungen gerecht wird.

Die Fertigstellung des Netzausbaus wird derzeit von unserem Kooperationspartner geplant und soll absehbar beginnen. Die mit der Stadt Dortmund abgestimmte Maßnahme wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes können Geschwindigkeiten von mindestens 1000 Mbit/s im Download ermöglicht werden.

Darüber hinaus ergibt sich ab dem 01. Januar 2024 eine Änderung bzgl. Ihres TV-Vertrags für Sie*:

Aktuell versorgt Vodafone Ihre Wohnung mit Kabel-TV. Dazu besteht ein Sammelvertrag für sämtliche Wohnungen mit der Genossenschaft. Die Kosten für Ihren Kabelanschluss werden bislang über die Nebenkosten abgerechnet. Das zum 01.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) sieht vor, dass die Position des Kabel-TVs in Ihren Nebenkosten spätestens ab dem 30.06.2024 nicht mehr umlagefähig ist (§ 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung).

Um Ihnen die volle Flexibilität und eine attraktive Angebotsauswahl zu ermöglichen, werden wir die Position des Kabel-TV bereits ab der kommenden Abrechnungsperiode (ab 01.01.2024) nicht weiter umlegen. Das bedeutet für Sie: Zukünftig haben Sie die Wahl, über welchen Anbieter und Verbreitungsweg Sie Kabel-TV empfangen möchten. Sie müssen sich selbst um einen entsprechenden TV-Vertrag kümmern. Um weiter fernsehen zu können, muss jeder Bewohner / jede Bewohnerin einen Vertrag mit einem TV-Anbieter eigener Wahl abschließen. Angebote finden Sie auf den Internetseiten der Anbieter.

Wenn Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag mit Vodafone abschließen möchten, müssen Sie also auch hierfür aktiv werden. Mehr Informationen über die Kooperation mit Vodafone bekommen Sie unter www.bewohnerplus.de/sparbau-dortmund oder telefonisch unter: 0800 664 91 09 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr).

Bitte beachten Sie, dass das Anbringen von Satellitenschüsseln zur TV-Signalübertragung nicht gestattet ist; TV-Empfang ist ausschließlich über Kabel oder Internet erlaubt.

* Sofern Sie DOKOM- oder Telekom-Verträge beziehen, tritt die Änderung zum 01.07.2024 in Kraft. Bitte beachten Sie das Infoschreiben, das wir an Sie verschickt haben.

Energiespartipps

Als Genossenschaft ist es unser oberstes Ziel, Ihnen langfristig ein sicheres und bezahlbares Zuhause zu bieten. Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung bieten und Fragen beantworten, die Sie in letzter Zeit möglicherweise beschäftigt haben.

Fragen und Antworten rund um die Fernwärme

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Notwendigkeit einer Umrüstung von Heizungsanlagen, zu Ihren Vorteilen als Bewohner:in sowie zu häufigen Fragestellungen im Falle einer Umrüstung auf Fernwärme.

Im Althoffblock und im Unionviertel werden dezentrale Gas-Einzel-Thermen auf eine zentrale Lösung umgerüstet. Die Bewohner:innen der betreffenden Wohnhäuser haben wir diesbezüglich informiert. Die Umrüstung startet im Jahr 2024 und erfolgt in mehreren Schritten. Genauere Informationen hierzu haben Sie postalisch von uns erhalten.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Unsere Bauleitung steht Ihnen auf der Baustelle oder zusätzlich im Rahmen der Modernisierungssprechstunde zur Verfügung. Wir helfen gern.

Richtig lüften und heizen

Feuchtigkeit in der Wohnung entsteht ganz natürlich – zum Beispiel durch Atmen, Kochen oder Duschen. Eine vierköpfige Familie gibt täglich rund 12 Liter Feuchtigkeit an die Raumluft ab. Um ein angenehmes Raumklima zu schaffen, Schimmelbildung zu vermeiden und gleichzeitig Energie und Heizkosten zu sparen, sind zwei Dinge entscheidend:

  • Richtiges Heizen
  • Richtiges Lüften

Wenn Sie die diese Tipps beachten, sorgen Sie für ein gesundes Wohnklima, vermeiden Schäden an Gebäude und Inventar und sparen gleichzeitig Heizkosten.

Genossenschaftsanteile: Ihre sinnhafte Beteiligung

Für uns bedeutet „Sparen“, Ressourcen sparsam und zielgerichtet einzusetzen – nachhaltig und im Sinne der Gemeinschaft. Unser Ziel ist es, langfristig stabile und positive Effekte für alle Mitglieder und die Gesellschaft zu erzielen. Daher freuen wir uns, aufgrund der aktuellen Marktsituation und der attraktiven Verzinsung eine neue Beteiligungsaktion anbieten zu können.

Unsere Mitglieder haben ab sofort die Möglichkeit, bis zu 50 Genossenschaftsanteile zu zeichnen. Das bedeutet, zusätzlich zum Pflichtanteil von 1.300 Euro, der für die Mitgliedschaft erforderlich ist, können bis zu 49 weitere Anteile zu den gleichen Konditionen erworben werden. Jeder dieser Anteile bietet eine attraktive Verzinsung von derzeit vier Prozent pro Jahr. Damit haben Mitglieder die Möglichkeit, ihr finanzielles Engagement bei uns weiter auszubauen und von attraktiven Renditen zu profitieren.

GUT ZU WISSEN:
Die Zeichnung zusätzlicher Anteile hat keine Auswirkungen auf die Stimmrechte unserer Mitglieder. Unabhängig von der Anzahl der Anteile bleibt das Stimmrecht unverändert. Damit stellen wir sicher, dass die Stimme jedes Mitglieds unabhängig von der Höhe seines finanziellen Engagements gleich viel zählt. Die Kündigungsfrist für die Anteile beträgt auch hier zwei Jahre zum Jahresende.

Haustierhaltung

Ganz gleich, wie der Tag verläuft – wenn wir nach Hause kommen, gibt es für manche von uns besondere Begleiter, auf die wir uns freuen. Sie schenken uns Freude, Trost und eine besondere Verbundenheit, obwohl (oder gerade weil) sie eine andere Sprache sprechen: Haustiere. Ob mit Fell, Federn oder Schuppen – sie bereichern unser Leben. Welche Haustiere in unseren Wohnungen erlaubt sind und für welche besondere Regeln gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Welche Haustiere darf ich halten?
Grundsätzlich ist die Haltung von Kleintieren in unseren Wohnungen gestattet. Vögel, Hamster, Kaninchen und ähnliche Kleintiere sind willkommen. Für die Haltung von Hunden und Katzen müssen jedoch Anträge gestellt werden, die Sie im Serviceportal und auf unserer Website finden. Laut Mietvertrag dürfen Hunde und Katzen nur mit genehmigtem Antrag in einer Genossenschaftswohnung leben. Hierbei gilt: Anträge für Katzen nehmen wir an, solange es sich um Hauskatzen handelt. Bei Hunden achten wir darauf, dass keine Listenhunde (diese werden aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft) in unseren Anlagen leben, damit sich auch die Nachbarschaft mit den Vierbeinern wohlfühlt.

Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause

Wer mehr für seine Sicherheit tun möchte, muss meistens in die eigene Tasche greifen, denn prinzipiell gilt: Zusätzlicher Einbruchschutz ist Mieter:innen-Sache und muss beim Auszug wieder entfernt werden. Wir möchten Ihnen eine Hilfestellung bieten, damit Sie sich zu Hause noch sicherer fühlen.

In Zusammenarbeit mit der Polizei haben wir einen Sicherheitsbaukasten entwickelt, der zusätzliche Elemente enthält,
die den Einbruchschutz in Ihrer Wohnung wirkungsvoll erhöhen. Die Kosten für Beratung, Produkte und Montage tragen
Sie nicht allein. Im Gegenteil: Wir bezuschussen solche Sicherheitslösungen unbürokratisch mit bis zu 50 %!

So funktioniert es:
1. Kontakt aufnehmen:
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Handwerkspartner:

Sicherheitstechnik Pinger GmbH,
Rheinische Str. 110, 44137
Dortmund (E-Mail: tf-noiiers@pcnhdgieehier., Tel.: 0231 9145650).

2. Beratung vor Ort:
Die Berater:innen prüfen mögliche Maßnahmen für mehr Sicherheit in Ihrer Wohnung und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.

3. Einbau:
Die Firma Pinger führt die Montage durch und stellt uns die Gesamtkosten in Rechnung. Anschließend erhalten Sie durch uns eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag, der zuvor um den vereinbarten Zuschuss reduziert wurde.

Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass wir die Beratungs- und Montagekosten sowie anteilige Materialkosten übernehmen, sodass der Zuschuss bis zu 50 % der Gesamtkosten beträgt. Erweiterte Zusatzsicherungen, Extra- und Sonderwünsche müssen eigenverantwortlich abgerechnet werden. Dieses Angebot gilt ausschließlich für SPARBAU-Wohnungen. Je nach baulichen
und örtlichen Gegebenheiten sind nicht alle angebotenen Produkte für Ihre Wohnung geeignet. Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Angebot mehr Sicherheit und ein besseres Wohngefühl bieten zu können!

Der Sicherheitsbaukasten beinhaltet folgende Sicherheitslösungen der Marke ABUS:
• Fenstergriffschloss (Ihr Kostenanteil: ca. 40 Euro)
• Fensterschloss für Doppelflügelfenster (Ihr Kostenanteil: ca. 40 Euro)
• Fensterscharnierseitensicherung (Ihr Kostenanteil: ca. 30 Euro)
• Türzusatzschloss mit Sperrbügel (Ihr Kostenanteil: ca. 70 Euro)
• Panzerriegel für Haus- und Wohnungstüren (Ihr Kostenanteil: ca. 200 Euro)
• Fensterstangenschloss für Balkon- und Terrassentüren (Ihr Kostenanteil: ca. 110 Euro)

Treppenhausreinigung

Um auf Ihre Wünsche einzugehen und unsere Prozesse zu optimieren, haben wir 2022 eine umfangreiche Mieter:innenbefragung durchgeführt. Daraus ging hervor, dass sich viele eine unkomplizierte und saubere Lösung für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen wünschen. Ab sofort bieten wir daher eine professionelle Treppenhausreinigung für unsere Häuser an. Insgesamt haben sich rund 110 Hausgemeinschaften einheitlich für eine professionelle Reinigung in ihrem Haus ausgesprochen. Dementsprechend wurden unterschiedliche Reinigungsfirmen aus der Umgebung beauftragt.

Wenn die gewerbliche Reinigung in Ihrer Hausgemeinschaft bereits umgesetzt wird oder wenn diese in Ihrem Haus nicht einheitlich von allen Mietparteien gewünscht ist, wurden Sie bereits per Brief darüber informiert. Falls Sie sich noch nicht dazu geäußert haben, bitten wir Sie, sich bei uns zu dem Thema zu melden. Nur wenn sich alle Parteien eines Hauses einheitlich für eine professionelle Reinigung aussprechen, dürfen wir diese beauftragen. Es ist nicht möglich, ein Treppenhaus, zum Beispiel etagenweise, in eine private und gewerbliche Reinigung zu unterteilen.

Haben Sie Anmerkungen zur Reinigungsqualität in Ihrer Wohnanlage? Schicken Sie uns diese gerne über das Serviceportal oder wenden Sie sich an aoufndnisbr-.tumrao@pded. Vielen Dank!

Balkonkraftwerke

Ein Balkonkraftwerk ist eine einfache und umweltfreundliche Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen und Ihre Energiekosten zu senken. Die kompakte Solaranlage kann auf dem Balkon oder der Terrasse installiert werden und wandelt Sonnenenergie direkt in Strom für den Eigenverbrauch um.

Was müssen Sie als Mieterin oder Mieter beachten?

Wenn Sie als Mieterin oder Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchten, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte zusammengefasst:

1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag
Der erste Schritt ist die Einreichung eines schriftlichen Antrags an -padureuanmodat.tr@ersbezndl. In diesem Antrag sollten Sie Ihr Vorhaben kurz beschreiben und angeben, wo die Anlage installiert werden soll.

2. Besichtigung vor Ort
Nach Eingang Ihres Antrags vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Besichtigung vor Ort. Unsere Bauleitung prüft dabei die örtlichen Gegebenheiten und klärt, inwiefern eine Montage technisch möglich ist. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die Art der Montage und informieren Sie über die genauen Auflagen, die bei der Installation zu beachten sind.

3. Genehmigung
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns die Genehmigung zur Installation Ihres Balkonkraftwerks. Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen.

 

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Installation eines Balkonkraftwerks nur mit unserer vorherigen Genehmigung erfolgen darf. So stellen wir sicher, dass alle technischen und baulichen Anforderungen eingehalten werden und die Sicherheit gewährleistet ist.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben!

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