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Alles, was Sie wissen müssen 

Sie haben Fragen zum Thema Glasfaser, Fernwärme oder Ihrer Betriebskostenabrechnung? Sie fragen sich, was es mit unseren „12 guten Taten“ auf sich hat, oder Sie möchten mehr über die aktuelle Regelung der CO2-Umlage wissen? Dann sind Sie an der richtigen Stelle, denn hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund ums Wohnen – übersichtlich und informativ aufbereitet.

12 gute Taten

In diesem Jahr werden Wohnumfelder, Engagement und zivilgesellschaftliche Selbstorganisation gestärkt. Wie? Mit „12 guten Taten“ im Jahr 2024. Monatlich wird eine Aktion durch die SPARBAU Stiftung im Großraum Dortmund durchgeführt, um die Förderzwecke Jugend- und Altenhilfe, Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, Völkerverständigung sowie Kunst und Kultur zu unterstützen. Unsere Belegschaft setzt sich jeden Monat vor Ort für eine gute Tat ein. Fördern möchten wir so soziales Engagement, Organisationen und Vereine.

Unsere Mission

Mit der Aktion „12 gute Taten“ helfen wir bedarfsgerecht und zielgerichtet, fördern das bürgerschaftliche Engagement in unseren Wohngebieten und stärken diese dadurch nachhaltig. Unsere Belegschaft packt zur Unterstützung der 12 ausgewählten Projekte mit an: Beispielsweise sammeln sie Sachspenden oder helfen bei ausgewählten Organisationen direkt vor Ort. Mit den Aktionen der Stiftung möchten wir gemeinsam gesellschaftliche Verantwortung für unsere Stadt übernehmen und gleichzeitig das soziale Miteinander in unseren Wohngebieten stärken.

Unsere Aktionen unterstreichen die Relevanz von Ehrenamt und zivilgesellschaftlichem Engagement. Gerade in herausfordernden Zeiten ist unsere Gesellschaft auf ehrenamtliche Tätigkeiten angewiesen – jede Hilfe zählt. Daher dürfen Sie uns bei Interesse gerne bei der Aktion unterstützen: Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Ideen und Vorschläge zur Förderung von Organisationen zukommen lassen! Aus allen Ideen der Mitglieder und der Belegschaft wird monatlich eine Initiative unterstützt. Voraussetzungen für die Institutionen in Ihren Vorschlägen sind:

  • Es muss sich um eine Einrichtung oder Initiative handeln, die als gemeinnützig anerkannt ist.
  • Die Organisation muss lokal im Raum Dortmund aktiv sein.
  • Sie muss in einem der folgenden Bereiche tätig sein: Kinder- und Jugendhilfe, Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, Völkerverständigung, oder Kunst- und Kultur.

Wie Sie uns sonst noch unterstützen können

Gutes tun klingt verlockend? Unabhängig davon, ob Ihre Organisation für unsere monatlichen Aktionen ausgewählt wird, können Sie sich selbstverständlich auch selbst aktiv engagieren. Teilen Sie Ihre Fotos bei Instagram oder Facebook, beschreiben Sie die Aktion kurz und verwenden Sie den Hashtag #guteTatenSPARBAU, sodass wir Ihren Beitrag sehen können. Auch über postalische Zusendungen oder E-Mails an n-.ru@mogtbdaersuddfsuinaptt freuen wir uns!

Seien Sie gespannt und unterstützen Sie unsere Aktion gerne mit Ideen und eigenen guten Taten! Schicken Sie uns Ihre Ideen einfach über dieses Formular.

Alles zur aktuellen Regelung der CO2-Umlage

Zur Förderung des Klimaschutzes wird seit 2021 in Deutschland eine Steuer auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Fernwärme und Heizöl erhoben, bekannt als CO2-Umlage. Diese Kosten wurden bisher vollständig von den Mieter:innen getragen. Seit dem 01.01.2023 wird die CO2-Umlage jedoch zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Was das für Sie bedeutet, hängt davon ab, wer Ihre Heizkosten abrechnet.

Option1: Sie erhalten Ihre Heizkostenabrechnung von der Spar- und Bauverein eG

Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung direkt von uns erhalten, müssen Sie nichts weiter tun. Ab dem 01.01.2023 beteiligen wir uns anteilig an der CO2-Abgabe, die Sie für den Verbrauch von Erdgas, Fernwärme oder Heizöl zahlen. Eine detaillierte Auflistung der Abgaben finden Sie künftig in Ihrer Heizkostenabrechnung, in der Sie auch sehen, wie sich die Kosten zwischen Ihnen und unserer Genossenschaft aufteilen.

Option 2: Sie erhalten Ihre Heizkostenabrechnung über den städtischen oder andere Energieversorger 

Wenn in Ihrer Wohnung eine Gasetagenheizung mit separatem Zähler installiert ist und Sie die Heizkostenabrechnung nicht von uns, sondern direkt von Ihrem Energieversorger erhalten, wird auch hier der CO2-Anteil ausgewiesen. In Abhängigkeit der Gebäudemerkmale besteht die Möglichkeit, Kostenbestandteile der CO2-Umlage von uns erstattet zu bekommen. Wenn Sie uns Ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 zusenden, prüfen wir den Vorgang für Sie und können Ihnen mitteilen, in welcher Form eine anteilige Rückerstattung im Jahresverlauf erfolgen kann.

Änderung der TV-Versorgung & Glasfaserausbau

Schnelles Internet ist heutzutage wichtiger denn je und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Mieter:innen dazu, wie wir mit dem Ausbau von Glasfaser in unseren Beständen umgehen. Der Ausbau ist relevant, wenn es um die Infrastruktur und Versorgungssicherheit unserer Bestände mit schnellem Internet geht.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner möchten wir unseren Gesamtbestand mit Glasfaser ausstatten, um zukunftsfähige, schnelle Internetverbindungen anbieten zu können. Dadurch bieten wir Ihnen eine zuverlässige und schnelle Internetverbindung, die den Anforderungen moderner digitaler Anwendungen gerecht wird.

Die Fertigstellung des Netzausbaus wird derzeit von unserem Kooperationspartner geplant und soll absehbar beginnen. Die mit der Stadt Dortmund abgestimmte Maßnahme wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes können Geschwindigkeiten von mindestens 1000 Mbit/s im Download ermöglicht werden.

Darüber hinaus ergibt sich ab dem 01. Januar 2024 eine Änderung bzgl. Ihres TV-Vertrags für Sie*:

Aktuell versorgt Vodafone Ihre Wohnung mit Kabel-TV. Dazu besteht ein Sammelvertrag für sämtliche Wohnungen mit der Genossenschaft. Die Kosten für Ihren Kabelanschluss werden bislang über die Nebenkosten abgerechnet. Das zum 01.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) sieht vor, dass die Position des Kabel-TVs in Ihren Nebenkosten spätestens ab dem 30.06.2024 nicht mehr umlagefähig ist (§ 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung).

Um Ihnen die volle Flexibilität und eine attraktive Angebotsauswahl zu ermöglichen, werden wir die Position des Kabel-TV bereits ab der kommenden Abrechnungsperiode (ab 01.01.2024) nicht weiter umlegen. Das bedeutet für Sie: Zukünftig haben Sie die Wahl, über welchen Anbieter und Verbreitungsweg Sie Kabel-TV empfangen möchten. Sie müssen sich selbst um einen entsprechenden TV-Vertrag kümmern. Um weiter fernsehen zu können, muss jeder Bewohner / jede Bewohnerin einen Vertrag mit einem TV-Anbieter eigener Wahl abschließen. Angebote finden Sie auf den Internetseiten der Anbieter.

Wenn Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag mit Vodafone abschließen möchten, müssen Sie also auch hierfür aktiv werden. Mehr Informationen über die Kooperation mit Vodafone bekommen Sie unter www.bewohnerplus.de/sparbau-dortmund oder telefonisch unter: 0800 664 91 09 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr).

Bitte beachten Sie, dass das Anbringen von Satellitenschüsseln zur TV-Signalübertragung nicht gestattet ist; TV-Empfang ist ausschließlich über Kabel oder Internet erlaubt.

* Sofern Sie DOKOM- oder Telekom-Verträge beziehen, tritt die Änderung zum 01.07.2024 in Kraft. Bitte beachten Sie das Infoschreiben, das wir an Sie verschickt haben.

Energiespartipps

Als Genossenschaft ist es unser oberstes Ziel, Ihnen langfristig ein sicheres und bezahlbares Zuhause zu bieten. Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung bieten und Fragen beantworten, die Sie in letzter Zeit möglicherweise beschäftigt haben.

Fragen und Antworten rund um die Fernwärme

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Notwendigkeit einer Umrüstung von Heizungsanlagen, zu Ihren Vorteilen als Bewohner:in sowie zu häufigen Fragestellungen im Falle einer Umrüstung auf Fernwärme.

Im Althoffblock und im Unionviertel werden dezentrale Gas-Einzel-Thermen auf eine zentrale Lösung umgerüstet. Die Bewohner:innen der betreffenden Wohnhäuser haben wir diesbezüglich informiert. Die Umrüstung startet im Jahr 2024 und erfolgt in mehreren Schritten. Genauere Informationen hierzu haben Sie postalisch von uns erhalten.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Unsere Bauleitung steht Ihnen auf der Baustelle oder zusätzlich im Rahmen der Modernisierungssprechstunde zur Verfügung. Wir helfen gern.

Genossenschaftsanteile: Ihre sinnhafte Beteiligung

Für uns bedeutet „Sparen“, Ressourcen sparsam und zielgerichtet einzusetzen – nachhaltig und im Sinne der Gemeinschaft. Unser Ziel ist es, langfristig stabile und positive Effekte für alle Mitglieder und die Gesellschaft zu erzielen. Daher freuen wir uns, aufgrund der aktuellen Marktsituation und der attraktiven Verzinsung eine neue Beteiligungsaktion anbieten zu können.

Unsere Mitglieder haben ab sofort die Möglichkeit, bis zu 50 Genossenschaftsanteile zu zeichnen. Das bedeutet, zusätzlich zum Pflichtanteil von 1.300 Euro, der für die Mitgliedschaft erforderlich ist, können bis zu 49 weitere Anteile zu den gleichen Konditionen erworben werden. Jeder dieser Anteile bietet eine attraktive Verzinsung von derzeit vier Prozent pro Jahr. Damit haben Mitglieder die Möglichkeit, ihr finanzielles Engagement bei uns weiter auszubauen und von attraktiven Renditen zu profitieren.

GUT ZU WISSEN:
Die Zeichnung zusätzlicher Anteile hat keine Auswirkungen auf die Stimmrechte unserer Mitglieder. Unabhängig von der Anzahl der Anteile bleibt das Stimmrecht unverändert. Damit stellen wir sicher, dass die Stimme jedes Mitglieds unabhängig von der Höhe seines finanziellen Engagements gleich viel zählt. Die Kündigungsfrist für die Anteile beträgt auch hier zwei Jahre zum Jahresende.

Haustierhaltung

Ganz gleich, wie der Tag verläuft – wenn wir nach Hause kommen, gibt es für manche von uns besondere Begleiter, auf die wir uns freuen. Sie schenken uns Freude, Trost und eine besondere Verbundenheit, obwohl (oder gerade weil) sie eine andere Sprache sprechen: Haustiere. Ob mit Fell, Federn oder Schuppen – sie bereichern unser Leben. Welche Haustiere in unseren Wohnungen erlaubt sind und für welche besondere Regeln gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Welche Haustiere darf ich halten?
Grundsätzlich ist die Haltung von Kleintieren in unseren Wohnungen gestattet. Vögel, Hamster, Kaninchen und ähnliche Kleintiere sind willkommen. Für die Haltung von Hunden und Katzen müssen jedoch Anträge gestellt werden, die Sie im Serviceportal und auf unserer Website finden. Laut Mietvertrag dürfen Hunde und Katzen nur mit genehmigtem Antrag in einer Genossenschaftswohnung leben. Hierbei gilt: Anträge für Katzen nehmen wir an, solange es sich um Hauskatzen handelt. Bei Hunden achten wir darauf, dass keine Listenhunde (diese werden aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft) in unseren Anlagen leben, damit sich auch die Nachbarschaft mit den Vierbeinern wohlfühlt.

Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause

Wer mehr für seine Sicherheit tun möchte, muss meistens in die eigene Tasche greifen, denn prinzipiell gilt: Zusätzlicher Einbruchschutz ist Mieter:innen-Sache und muss beim Auszug wieder entfernt werden. Wir möchten Ihnen eine Hilfestellung bieten, damit Sie sich zu Hause noch sicherer fühlen.

In Zusammenarbeit mit der Polizei haben wir einen Sicherheitsbaukasten entwickelt, der zusätzliche Elemente enthält,
die den Einbruchschutz in Ihrer Wohnung wirkungsvoll erhöhen. Die Kosten für Beratung, Produkte und Montage tragen
Sie nicht allein. Im Gegenteil: Wir bezuschussen solche Sicherheitslösungen unbürokratisch mit bis zu 50 %!

So funktioniert es:
1. Kontakt aufnehmen:
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Handwerkspartner:

Sicherheitstechnik Pinger GmbH,
Rheinische Str. 110, 44137
Dortmund (E-Mail: iis@eirehneefrh-digoncp.t, Tel.: 0231 9145650).

2. Beratung vor Ort:
Die Berater:innen prüfen mögliche Maßnahmen für mehr Sicherheit in Ihrer Wohnung und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.

3. Einbau:
Die Firma Pinger führt die Montage durch und stellt uns die Gesamtkosten in Rechnung. Anschließend erhalten Sie durch uns eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag, der zuvor um den vereinbarten Zuschuss reduziert wurde.

Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass wir die Beratungs- und Montagekosten sowie anteilige Materialkosten übernehmen, sodass der Zuschuss bis zu 50 % der Gesamtkosten beträgt. Erweiterte Zusatzsicherungen, Extra- und Sonderwünsche müssen eigenverantwortlich abgerechnet werden. Dieses Angebot gilt ausschließlich für SPARBAU-Wohnungen. Je nach baulichen
und örtlichen Gegebenheiten sind nicht alle angebotenen Produkte für Ihre Wohnung geeignet. Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Angebot mehr Sicherheit und ein besseres Wohngefühl bieten zu können!

Der Sicherheitsbaukasten beinhaltet folgende Sicherheitslösungen der Marke ABUS:
• Fenstergriffschloss (Ihr Kostenanteil: ca. 40 Euro)
• Fensterschloss für Doppelflügelfenster (Ihr Kostenanteil: ca. 40 Euro)
• Fensterscharnierseitensicherung (Ihr Kostenanteil: ca. 30 Euro)
• Türzusatzschloss mit Sperrbügel (Ihr Kostenanteil: ca. 70 Euro)
• Panzerriegel für Haus- und Wohnungstüren (Ihr Kostenanteil: ca. 200 Euro)
• Fensterstangenschloss für Balkon- und Terrassentüren (Ihr Kostenanteil: ca. 110 Euro)

Treppenhausreinigung

Um auf Ihre Wünsche einzugehen und unsere Prozesse zu optimieren, haben wir 2022 eine umfangreiche Mieter:innenbefragung durchgeführt. Daraus ging hervor, dass sich viele eine unkomplizierte und saubere Lösung für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen wünschen. Ab sofort bieten wir daher eine professionelle Treppenhausreinigung für unsere Häuser an. Insgesamt haben sich rund 110 Hausgemeinschaften einheitlich für eine professionelle Reinigung in ihrem Haus ausgesprochen. Dementsprechend wurden unterschiedliche Reinigungsfirmen aus der Umgebung beauftragt.

Wenn die gewerbliche Reinigung in Ihrer Hausgemeinschaft bereits umgesetzt wird oder wenn diese in Ihrem Haus nicht einheitlich von allen Mietparteien gewünscht ist, wurden Sie bereits per Brief darüber informiert. Falls Sie sich noch nicht dazu geäußert haben, bitten wir Sie, sich bei uns zu dem Thema zu melden. Nur wenn sich alle Parteien eines Hauses einheitlich für eine professionelle Reinigung aussprechen, dürfen wir diese beauftragen. Es ist nicht möglich, ein Treppenhaus, zum Beispiel etagenweise, in eine private und gewerbliche Reinigung zu unterteilen.

Haben Sie Anmerkungen zur Reinigungsqualität in Ihrer Wohnanlage? Schicken Sie uns diese gerne über das Serviceportal oder wenden Sie sich an otainasdp-r@.ndbedruofmu. Vielen Dank!

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