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Tipps, Fragen und Antworten zur aktuellen Energiesituation

Als Genossenschaft ist es unser oberstes Ziel, Ihnen langfristig ein sicheres und bezahlbares Zuhause zu bieten. Trotz steigender Energiekosten hat sich an diesem Grundsatz nichts geändert – wir stehen Ihnen zur Seite und helfen da, wo Hilfe benötigt wird! 

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung bieten und Fragen beantworten, die Sie in letzter Zeit möglicherweise beschäftigt haben.

>> Schauen Sie sich ebenfalls gerne unsere Tipps zum Energiesparen im Haushalt an. <<

Wie halte ich meinen Energieverbrauch im Blick?

Wärme- und Warmwasserverbrauch

Wenn Sie in einem Haus mit einer Gaszentralheizung oder mit fernablesbarem Zähler wohnen, erhalten Sie von uns monatlich eine Übersicht Ihres Wärme- und Warmwasserverbrauchs. Nutzer*innen des SPARBAU-Serviceportals erhalten die Daten online in ihrem Profil. Alle anderen Mieter*innen erhalten die Verbräuche mit der Post.

Sollte Ihre Wohnung über eine eigene Gastherme verfügen, erhalten Sie die Übersicht Ihrer Verbräuche direkt von Ihrem jeweiligen Energieversorger.

Stromverbrauch: 

Anders als bei dem Wärmeverbrauch, erhalten Sie die Übersicht Ihres Stromverbrauchs nur einmal im Jahr, direkt von Ihrem Stromversorger.

Extra Tipp: Sparen Sie Porto und Papier und melden Sie sich für das SPARBAU-Serviceportal an. Bequem von unterwegs und rund um die Uhr: Über die Serviceportal-Website oder der Serviceportal-App haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten, können Informationen einfach und schnell ändern oder mit uns in Kontakt treten.

Jetzt anmelden: Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung Serviceportal“ unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer SPARBAU-Mitgliedsnummer an rdnasae.d@iermetuvpuopsrbdaol-tcr.

Kann ich staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen? 

Egal wie sich Ihre finanzielle Lage aktuell gestaltet, es lohnt sich immer zu prüfen, ob Ihnen finanzielle Unterstützung wie zum Beispiel Wohngeld zusteht. Informieren Sie sich über diese und weitere Zuschüsse bei den zuständigen Ämtern, wie z.B. der Wohngeldstelle, dem Jobcenter und der Familiengeldkasse.“ Diese und weitere nützliche Kontaktdaten finden Sie unter "Nützliche Links" weiter unten auf dieser Seite.

Informationen zum Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigen Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld: ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum. Es unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und dient der Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

 

Was ist die Wohngeld-Plus-Reform?

Am 1. Januar 2023 trat die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft. Die Anzahl der Wohngeldhaushalte wird verdreifacht. Zudem wird die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden im Durchschnitt verdoppelt. Neu ist, dass das Wohngeld durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.

 

Welche Vorteile bringt die Reform?

Das durchschnittliche Wohngeld steigt für die bisherigen Beziehenden um 190 Euro auf insgesamt etwa 370 Euro pro Monat. Die nach der Anzahl der Personen gestaffelte Heizkostenpauschale wird eingeführt. Die Klimakomponente dämpft die Wohnkostenbelastung in energieeffizienten Wohnungen.

 

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das gilt insbesondere für:

- Rentner:innen und Rentner mit niedriger Rente

- Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen, Arbeitnehmer:innen im Niedriglohnbereich

- Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat

- Pflegeheimbewohner:innen

Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten (z.B. Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe). Wichtig: Kinder in Wohngeldhaushalten haben zudem einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Wo kann ich prüfen, ob ich Anspruch auf Wohngeld habe?

Der Wohngeldrechner im Internet gibt eine erste Orientierung: http://www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner

Wichtig: Verbindlich berechnen kann Ihren Wohngeldanspruch die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.

 

Wie kann Wohngeld beantragt werden?

Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld ein Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich. Das ist die Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an. Suchen Sie unter https://verwaltung.bund.de/ nach „Wohngeld“.

Dort finden Sie eine Übersicht und die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.

 

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen zur Beantragung von Wohngeld insbesondere einen:

- Wohngeldantrag

- Nachweis über die Wohnkosten

- Einkommensnachweis (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid)

Je nach Lebenssituation kommen eventuell weitere Nachweise hinzu. 

 

Wo und wie kann ich mich noch beraten lassen?

Informationen zum Wohngeld-Plus gibt es im Internet unter: www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus. Außerdem haben viele Sozialverbände und Kommunen Beratungsangebote eingerichtet und bieten Informationen. 

Unter diesem Link finden Sie ein kurzes Video mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Wohngeld: Erklärfilm zum Wohngeld-Plus - YouTube

Kann SPARBAU bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen?

Egal ob Sie bei uns eine Wohnung, eine Garage oder Gewerberäume anmieten – sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation in Zahlungsschwierigkeiten kommen, lassen wir Sie nicht im Stich. Sobald sich eine Zahlungsunfähigkeit bei Ihnen abzeichnet, bitten wir Sie uns frühestmöglich darüber zu informieren. Sollten Sie bereits zahlungsunfähig sein, bitten wir Sie uns die Gründe für Ihre aktuelle Zahlungsunfähigkeit schriftlich darzulegen. Dazu benötigen wir den Nachweis der Antragstellung bzw. die Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Leistungen, Bescheinigungen des Arbeitsgebers oder andere Nachweise über das Einkommen bzw. den Verdienstausfall. Gemeinsam finden wir eine diskrete und individuelle Lösung!

Was passiert, wenn mein Zähler gesperrt wurde?

Als Mieter*innen mit Gaszentralheizung (Heizkosten werden über uns abgerechnet) wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir prüfen den Vorgang, da in einem solchen Fall das gesamte Quartier betroffen sein müsste.

Sollten Sie einen eigenen direkten Vertrag mit einem Gasversorger abgeschlossen haben (Mieter*innen mit Gasetagenheizung), wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versorger oder an die Verbraucherzentrale. Dort wird man eine Lösung suchen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem interessanten Beitrag, der kürzlich in der Rheinischen Post erschienen ist, für dessen Inhalte und/oder Richtigkeit wir aber keine Verantwortung übernehmen können.

Was tut SPARBAU für eine effizientere Gasversorgung?

Bereits vor den aktuellen Entwicklungen des Gasmarktes, hatte bei der Spar- und Bauverein eG die Optimierung der Heizungssysteme große Bedeutung. Durch den konsequenten Einsatz aktueller Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) machen wir die individuelle Einstellung von Heizungsanlagen möglich. So ist es möglich, unsere Anlagen in den einzelnen Quartieren optimal und bedarfsgerecht nutzen zu können.

Bereits in der Vergangenheit haben wir durch die Optimierung von Heizungssystemen in unseren Bestandhäusern hervorragende Ergebnisse erreicht und konnten Energieeinsparungen von bis zu 25% ermöglichen. Aktuell befinden sich weitere neun MSR-Projekte in der Umsetzung.

Darüber hinaus werden derzeit weitere Heizungsanlagen von Ölzentral- auf ein Gas-Blockheizkraftwerk in Kombination mit einer Wärmepumpe umgestellt.

Weitere Optimierungen in unseren Quartieren sind bereits in Planung und werden bei jeder Modernisierungsmaßnahme vorab geprüft.

Kann ich einen Externen damit beauftragen, meine Heizungsanlage auf Einsparpotenziale überprüfen zu lassen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Sicherheitsgründen Außenstehenden keinen Zugriff auf unsere Anlagen gewähren können.

Warum ist die Vorlauftemperatur der Heizung so hoch eingestellt?

Zum Schutz der Gesundheit aller Quartier-Bewohner*innen ist die Vorlauftemperatur der Heizanlagen so eingestellt, dass einer möglichen Legionellen-Belastung entgegengewirkt werden kann. Aus diesem Grund können wir die Temperatur der Anlage leider nicht unter einen bestimmten Wert senken.

Gern können wir aber eine Überprüfung der Heizungsanlage hinsichtlich des vorhandenen Temperaturprofils durchführen. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gegebenenfalls, unter Angabe Ihrer Adresse, direkt an urs@lnarddbzu.mpnt-aoretedea.

Können meine alten Heizkörper ausgetauscht werden?

Wir tauschen Heizkörper in unseren Bestandshäusern regelmäßig im Zuge der Instandhaltungsmaßnahmen aus, wenn deren Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Durch die hohen Investitionskosten, die mit dem Austausch einzelner Heizkörper verbunden sind und nicht im Verhältnis zu der dadurch erzielten Energieeinsparung stehen, sehen wir momentan davon ab, intakte Heizkörper auszutauschen.

Wie funktioniert das Prinzip der Gas- und Strompreisbremse?

Die Bundesregierung hat Vorschläge erarbeitet, wie Verbraucher:innen schnell und spürbar von den durch den erheblichen Preissteigerungen entlastet werden können. Diese sehen eine zweistufige Lösung vor:

1. Die erste Stufe, eine Entlastung für Verbraucher:innen von Erdgas und Wärme wurde bereits im November 2022 umgesetzt („Dezember-Soforthilfe“).

2. Mit den Gesetzen zur Einführung von Preisbremsen für Erdgas und Strom wurde auch die zweite Stufe umgesetzt.

Mit diesen Gesetzen sollen Verbraucher:innen mindestens bis Ende 2023, längstens bis 30.04.2024 entlastet werden. Ab März 2023 wird der Gaspreis für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 % des Verbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, für Fernwärme auf 9,5 Cent. Die Strompreisbremse deckelt den Preis für 80 % des Stromverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs gilt für Gas, Wärme und Strom jeweils der Vertragspreis. Die Entlastungen wirken auf die Monate Januar und Februar 2023 zurück und sollen bis zum 30.04.2024 gewährt werden.

Wirkt sich die Gaspreisbremse auf die Höhe meiner Heizkostenvorauszahlung aus?

Um die Entlastung aus den Gaspreisbremsen möglichst zeitnah an Sie als Mieter:in weiterzuleiten, ist es geplant, die Liegenschaften mit zentraler Wärmeversorgung bei der Abrechnungserstellung für das Jahr 2022 vorzuziehen. In diesem Zuge würde dann eine entsprechende Senkung der monatlichen Vorauszahlung für Heizkosten vorgenommen. Aktuell ist hier, abhängig von der Art der Heizungsanlage und des jeweiligen Wohnhauses, eine Reduzierung von bis zu 50 % bei Gaszentralheizungen, BHKW, Wärmepumpen und Erdwärmepumpen zu erwarten.

Die Abrechnungserstellung für eine Liegenschaft ist allerdings erst möglich, wenn sämtliche Jahresrechnungen der Energieversorger vorliegen. Somit können wir leider zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zum genauen Termin treffen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten um etwas Geduld.

Sollten Sie dennoch bereits vorab eine Senkung Ihrer monatlichen Vorauszahlung wünschen, bitten wir um kurze schriftliche Mitteilung, gerne auch per E-Mail. Gemeinsam finden wir sicherlich eine angemessene Lösung. 

Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir helfen gerne!

Fragen und Antworten zur Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung bei SPARBAU

Als Reaktion auf die steigenden Energiekosten, hat sich die Spar- und Bauverein eG dazu entschieden, Mieter*innen mit Gaszentralheizung (solche, die Ihre Heizkosten im Rahmen der monatlichen Miete direkt an die Genossenschaft zahlen) die Möglichkeit zu bieten, Ihre Heizkostenvorauszahlung zu erhöhen. Die erhöhte Vorauszahlung soll dazu beitragen, eine voraussichtliche Nachzahlung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung möglichst gering zu halten.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass viele der Fragen und Antworten Mieter*innen ansprechen, die ihre Heizkosten direkt an SPARBAU zahlen und nicht solche, die einen direkten Vertrag zu einem Gas Anbieter haben (z.B. bei Gasetagenheizung). Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder Informationen benötigen, schreiben Sie uns gern an trr@ttbiae-uonpknsesmdaseoebd.rubd.

Bekomme ich das zu viel gezahlte Geld zurück?

Selbstverständlich erhalten Sie im Zuge der Abrechnungserstellung für das Jahr 2022 zu viel gezahlte Vorauszahlungen als Gutschrift wieder zurückerstattet.

Wieso bekomme ich eine Erhöhung, obwohl ich bei meinen letzten Abrechnungen immer ein Guthaben hatte?

Es handelt sich um eine pauschale Anpassung der Heizkostenvorauszahlung um 200 Prozent für alle Mieter*innen mit Gaszentralheizung und nicht um eine Anpassung nach individuellem Verbrauch. Wenn Sie eine individuelle Regelung wünschen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe Ihrer Adresse direkt an trr@ttbiae-uonpknsesmdaseoebd.rubd.

Kann ich meine Heizkostenvorauszahlung auch um einen geringeren Betrag erhöhen?

Natürlich, das ist jederzeit möglich. Geben Sie uns dazu gerne eine kurze Information, welchen Betrag Sie zahlen möchten. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe Ihrer Adresse direkt an: trr@ttbiae-uonpknsesmdaseoebd.rubd.

Kann ich meine Heizkostenvorauszahlung auch um einen höheren Betrag erhöhen?

Selbstverständlich ist das jederzeit möglich. Geben Sie uns dazu gerne eine kurze Information, welchen Betrag Sie zahlen möchten. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe Ihrer Adresse direkt an trr@ttbiae-uonpknsesmdaseoebd.rubd.

Ist die Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung nicht überzogen?

Wir wissen von anderen Mietern, die als Einzelkund*innen (mit eigenem Vertrag eines Gasanbieters), dass deren Versorger die Abschläge um bis zu 300 Prozent erhöht haben. Wir haben aus diesem Grund die Vorauszahlungen für unsere Mieter*innen mit Gaszentralheizung vorsorglich und vorausschauend angepasst, um einer einmalig hohen Nachzahlung im kommenden Jahr entgegenzuwirken. Die finanzielle Belastung für jeden Einzelnen wäre dann wahrscheinlich extrem hoch.

Zu berücksichtigen ist zudem auch die erwartete gesetzliche Gasumlage mit einer zusätzlichen Belastung in Höhe von 2,4 Cent je Kilowattstunde.

Auf welcher Grundlage basiert die Erhöhung? Warum zahlt mein Nachbar weniger?

Die Berechnungsgrundlage für die 200-prozentige Erhöhung bildet die bisher vereinbarte Vorauszahlung. Diese kann sich natürlich unterscheiden.

Ist mit einer erneuten Anpassung der Heizkostenvorauszahlung in diesem Jahr zu rechnen?

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir hierzu leider keine verbindliche Aussage treffen. Wir werden die Marktentwicklungen weiterhin beobachten und Sie laufend über Änderungen informieren.

Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich den erhöhten Betrag bezahlen?

Das ist momentan nicht absehbar. Vorerst ist der erhöhte Abschlag bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 geplant. Diese erfolgt im Laufe des Jahres 2023. Eventuell können die Vorauszahlungen nach Vorliegen des Abrechnungsergebnis wieder gesenkt werden. Aber eine verbindliche Aussage ist dazu aktuell nicht möglich.

Warum muss ich für alle Mieter*innen in meinem Haus/Quartier mitbezahlen?

Die gerechte Verteilung der Heizkosten auf alle Mieter*innen in einem Quartier erfolgt laut Heizkostenverordnung und auf Basis der vertraglich vereinbarten Umlageschlüssel.

Buchen Sie die Erhöhung automatisch ab oder muss ich das jetzt überweisen?

Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Erhöhung automatisch im Rahmen der monatlichen Zahlung Ihrer Miete abgebucht. Wichtig ist, dass Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen, damit der Lastschrifteinzug pünktlich erfolgen kann.

Sollten Sie die Miete monatlich an uns überweisen, muss Ihr Dauerauftrag oder die einzelne Überweisung aufgrund der Erhöhung angepasst werden. Den genauen Erhöhungsbetrag finden Sie in unserem Schreiben vom 29.07.2022.

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