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Tipps, Fragen und Antworten zur aktuellen Energiesituation

Als Genossenschaft ist es unser oberstes Ziel, Ihnen langfristig ein sicheres und bezahlbares Zuhause zu bieten. Trotz steigender Energiekosten hat sich an diesem Grundsatz nichts geändert – wir stehen Ihnen zur Seite und helfen da, wo Hilfe benötigt wird! 

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung bieten und Fragen beantworten, die Sie in letzter Zeit möglicherweise beschäftigt haben.

>> Schauen Sie sich ebenfalls gerne unsere Tipps zum Energiesparen im Haushalt an. <<

Wie halte ich meinen Energieverbrauch im Blick?

Wärme- und Warmwasserverbrauch

Wenn Sie in einem Haus mit einer Gaszentralheizung oder mit fernablesbarem Zähler wohnen, erhalten Sie von uns monatlich eine Übersicht Ihres Wärme- und Warmwasserverbrauchs. Nutzer*innen des SPARBAU-Serviceportals erhalten die Daten online in ihrem Profil. Alle anderen Mieter*innen erhalten die Verbräuche mit der Post.

Sollte Ihre Wohnung über eine eigene Gastherme verfügen, erhalten Sie die Übersicht Ihrer Verbräuche direkt von Ihrem jeweiligen Energieversorger.

Stromverbrauch: 

Anders als bei dem Wärmeverbrauch, erhalten Sie die Übersicht Ihres Stromverbrauchs nur einmal im Jahr, direkt von Ihrem Stromversorger.

Extra Tipp: Sparen Sie Porto und Papier und melden Sie sich für das SPARBAU-Serviceportal an. Bequem von unterwegs und rund um die Uhr: Über die Serviceportal-Website oder der Serviceportal-App haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten, können Informationen einfach und schnell ändern oder mit uns in Kontakt treten.

Jetzt anmelden: Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung Serviceportal“ unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer SPARBAU-Mitgliedsnummer an @trulbrmsddestc.ead-parionpvaerou.

Kann ich staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen? 

Egal wie sich Ihre finanzielle Lage aktuell gestaltet, es lohnt sich immer zu prüfen, ob Ihnen finanzielle Unterstützung wie zum Beispiel Wohngeld zusteht. Informieren Sie sich über diese und weitere Zuschüsse bei den zuständigen Ämtern, wie z.B. der Wohngeldstelle, dem Jobcenter und der Familiengeldkasse.“ Diese und weitere nützliche Kontaktdaten finden Sie unter "Nützliche Links" weiter unten auf dieser Seite.

Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch darauf?

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss, der dazu dient, Familien mit einem geringen Einkommen zu unterstützen. Erhalten können es diejenigen, bei denen das gesamte Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen unter eine bestimmte Einkommensgrenze fällt. Ob Sie für Wohngeld berechtigt sind, erfahren Sie mit dem Wohngeldrechner. Wohngeld gibt es jedoch nur auf Antrag: Wer in Dortmund wohnt, stellt diesen bei der Wohngeldstelle beim Amt für Wohnen der Stadt Dortmund. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zum Thema (siehe "Nützliche Links" weiter unten auf dieser Seite). Wenn Sie bereits wissen, dass Sie wohngeldberechtigt sind, können Sie sich mit dem Wohngeldrechner dieser Seite ausrechnen lassen, auf wie viel Wohngeld Sie voraussichtlich Anspruch haben.

Weitere Informationen finden Sie zudem im Informationsvideo der Stadt Dortmund zum Thema Wohngeld.

Extra Tipp: Die Bundesregierung plant ab dem 01. Januar 2023 den Kreis der wohngeldberechtigten Bürger*innen zu erweitern. Sollten Sie also aktuell noch keinen Anspruch auf den Zuschuss haben, lohnt es sich, Ihren Anspruch nach der Reform erneut zu prüfen. Stellen Sie Ihren Antrag noch im Zeitraum Oktober bis Dezember, um einen Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss zu haben.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Wohngeld?

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist kurzfristig vom Bund aufgesetzt worden, um mehr Menschen dabei zu helfen, ihre Wohnungsmieten zu bezahlen. Die Umsetzung kann aber nicht von heute auf morgen erfolgen. Notwendig sind noch Abstimmungen zwischen Bund und den Ländern, die Schaffung der technischen Voraussetzungen und mehr Personal. Deshalb ist je nach Bundesland und Gemeinde mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und der Auszahlung von Wohngeld zu rechnen. Stellen Sie aber Ihren Antrag, auch wenn dieser möglicherweise erst deutlich später bearbeitet werden kann. Denn Auszahlungen erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das Wohngeld-Gesetz sieht auch die Möglichkeit vorgezogener Zahlungen vor. Ob und wie genau diese erfolgen, ist noch unklar und kann von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich sein.

Kann SPARBAU bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen?

Egal ob Sie bei uns eine Wohnung, eine Garage oder Gewerberäume anmieten – sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation in Zahlungsschwierigkeiten kommen, lassen wir Sie nicht im Stich. Sobald sich eine Zahlungsunfähigkeit bei Ihnen abzeichnet, bitten wir Sie uns frühestmöglich darüber zu informieren. Sollten Sie bereits zahlungsunfähig sein, bitten wir Sie uns die Gründe für Ihre aktuelle Zahlungsunfähigkeit schriftlich darzulegen. Dazu benötigen wir den Nachweis der Antragstellung bzw. die Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Leistungen, Bescheinigungen des Arbeitsgebers oder andere Nachweise über das Einkommen bzw. den Verdienstausfall. Gemeinsam finden wir eine diskrete und individuelle Lösung!

Was passiert, wenn mein Zähler gesperrt wurde?

Als Mieter*innen mit Gaszentralheizung (Heizkosten werden über uns abgerechnet) wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir prüfen den Vorgang, da in einem solchen Fall das gesamte Quartier betroffen sein müsste.

Sollten Sie einen eigenen direkten Vertrag mit einem Gasversorger abgeschlossen haben (Mieter*innen mit Gasetagenheizung), wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versorger oder an die Verbraucherzentrale. Dort wird man eine Lösung suchen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem interessanten Beitrag, der kürzlich in der Rheinischen Post erschienen ist, für dessen Inhalte und/oder Richtigkeit wir aber keine Verantwortung übernehmen können.

Was tut SPARBAU für eine effizientere Gasversorgung?

Bereits vor den aktuellen Entwicklungen des Gasmarktes, hatte bei der Spar- und Bauverein eG die Optimierung der Heizungssysteme große Bedeutung. Durch den konsequenten Einsatz aktueller Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) machen wir die individuelle Einstellung von Heizungsanlagen möglich. So ist es möglich, unsere Anlagen in den einzelnen Quartieren optimal und bedarfsgerecht nutzen zu können.

Bereits in der Vergangenheit haben wir durch die Optimierung von Heizungssystemen in unseren Bestandhäusern hervorragende Ergebnisse erreicht und konnten Energieeinsparungen von bis zu 25% ermöglichen. Aktuell befinden sich weitere neun MSR-Projekte in der Umsetzung.

Darüber hinaus werden derzeit weitere Heizungsanlagen von Ölzentral- auf ein Gas-Blockheizkraftwerk in Kombination mit einer Wärmepumpe umgestellt.

Weitere Optimierungen in unseren Quartieren sind bereits in Planung und werden bei jeder Modernisierungsmaßnahme vorab geprüft.

Kann ich einen Externen damit beauftragen, meine Heizungsanlage auf Einsparpotenziale überprüfen zu lassen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Sicherheitsgründen Außenstehenden keinen Zugriff auf unsere Anlagen gewähren können.

Warum ist die Vorlauftemperatur der Heizung so hoch eingestellt?

Zum Schutz der Gesundheit aller Quartier-Bewohner*innen ist die Vorlauftemperatur der Heizanlagen so eingestellt, dass einer möglichen Legionellen-Belastung entgegengewirkt werden kann. Aus diesem Grund können wir die Temperatur der Anlage leider nicht unter einen bestimmten Wert senken.

Gern können wir aber eine Überprüfung der Heizungsanlage hinsichtlich des vorhandenen Temperaturprofils durchführen. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gegebenenfalls, unter Angabe Ihrer Adresse, direkt an taurb.@azdsranp-elnedetmduro.

Können meine alten Heizkörper ausgetauscht werden?

Wir tauschen Heizkörper in unseren Bestandshäusern regelmäßig im Zuge der Instandhaltungsmaßnahmen aus, wenn deren Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Durch die hohen Investitionskosten, die mit dem Austausch einzelner Heizkörper verbunden sind und nicht im Verhältnis zu der dadurch erzielten Energieeinsparung stehen, sehen wir momentan davon ab, intakte Heizkörper auszutauschen.

Muss ich im Dezember 2022 die Heizkostenvorauszahlung, trotz der seitens der Bundesregierung verabschiedeten Gas- und Strompreisbremse, leisten?

Die seitens der Bundesregierung sehr kurzfristig beschlossene Gas- und Strompreisbremse soll die drastischen Nebenkostensteigerungen für Heizenergie abmildern. Im Zuge des Gesamtpakets ist zunächst eine Soforthilfe für den Monat Dezember 2022 vorgesehen, indem die Abschlagszahlungen für diesen Monat auf Grundlage eines bestimmten Verrechnungsschlüssels staatlicherseits übernommen werden. Für Kunden mit unmittelbarem Versorgungsvertrag mit dem Energieversorger bedeutet dies, dass der Abschlag für Dezember 2022 fast vollständig nicht fällig werden wird. Sollten Sie hierzu Abstimmungsbedarf sehen, dann können Sie sich direkt an Ihren Energieversorger wenden.

Für Kunden mit mittelbarem Versorgungsvertrag für Heizenergie über die Spar- und Bauverein eG im Falle von Zentralheizungsanlagen (d.h. bei Berücksichtigung in der Nebenkostenabrechnung der Spar- und Bauverein eG) wird die Heizkostenvorauszahlung für Dezember 2022 zunächst wie gewohnt fällig. So sieht es die Vorgabe der Bundesregierung vor. Wir informieren Sie nach § 5 Abs. 2 EWSG darüber, dass der Energieversorger uns als Wohnungsunternehmen entlastet, indem der Dezemberabschlag (Gas bzw. Fernwärme) entfällt. (Weitere Informationen liefert dieses Informationsblatt der Bundesregierung.). Die Entlastung als Gutschrift über den Staat greift in diesen Fällen mit Abrechnung der Heizkosten für 2022 im Jahre 2023. Bei Abstimmungsbedarf wenden Sie sich in diesen Fällen an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich Betriebskosten der Spar- und Bauverein eG.

Die zweite Stufe des Gas- und Strompreisdeckels bedeutet eine Preisdeckelung (im Falle von Gas z.B. in Höhe von 80% des Vorjahresverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von 12 Cent je Kilowattstunde) ab März 2023 (dies wurde seitens der Bundesregierung nachträglich rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 zugesagt). Sollte aus unserer Sicht diesbezüglich Handlungsbedarf bestehen, kommen wir zeitnah auf Sie zu.

Fragen und Antworten zur Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung bei SPARBAU

Als Reaktion auf die steigenden Energiekosten, hat sich die Spar- und Bauverein eG dazu entschieden, Mieter*innen mit Gaszentralheizung (solche, die Ihre Heizkosten im Rahmen der monatlichen Miete direkt an die Genossenschaft zahlen) die Möglichkeit zu bieten, Ihre Heizkostenvorauszahlung zu erhöhen. Die erhöhte Vorauszahlung soll dazu beitragen, eine voraussichtliche Nachzahlung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung möglichst gering zu halten.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass viele der Fragen und Antworten Mieter*innen ansprechen, die ihre Heizkosten direkt an SPARBAU zahlen und nicht solche, die einen direkten Vertrag zu einem Gas Anbieter haben (z.B. bei Gasetagenheizung). Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder Informationen benötigen, schreiben Sie uns gern an adonrsudbte.trnesm@adebbisoeut-pkr.

Bekomme ich das zu viel gezahlte Geld zurück?

Selbstverständlich erhalten Sie im Zuge der Abrechnungserstellung für das Jahr 2022 zu viel gezahlte Vorauszahlungen als Gutschrift wieder zurückerstattet.

Wieso bekomme ich eine Erhöhung, obwohl ich bei meinen letzten Abrechnungen immer ein Guthaben hatte?

Es handelt sich um eine pauschale Anpassung der Heizkostenvorauszahlung um 200 Prozent für alle Mieter*innen mit Gaszentralheizung und nicht um eine Anpassung nach individuellem Verbrauch. Wenn Sie eine individuelle Regelung wünschen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe Ihrer Adresse direkt an adonrsudbte.trnesm@adebbisoeut-pkr.

Kann ich meine Heizkostenvorauszahlung auch um einen geringeren Betrag erhöhen?

Natürlich, das ist jederzeit möglich. Geben Sie uns dazu gerne eine kurze Information, welchen Betrag Sie zahlen möchten. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe Ihrer Adresse direkt an: adonrsudbte.trnesm@adebbisoeut-pkr.

Kann ich meine Heizkostenvorauszahlung auch um einen höheren Betrag erhöhen?

Selbstverständlich ist das jederzeit möglich. Geben Sie uns dazu gerne eine kurze Information, welchen Betrag Sie zahlen möchten. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe Ihrer Adresse direkt an adonrsudbte.trnesm@adebbisoeut-pkr.

Ist die Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung nicht überzogen?

Wir wissen von anderen Mietern, die als Einzelkund*innen (mit eigenem Vertrag eines Gasanbieters), dass deren Versorger die Abschläge um bis zu 300 Prozent erhöht haben. Wir haben aus diesem Grund die Vorauszahlungen für unsere Mieter*innen mit Gaszentralheizung vorsorglich und vorausschauend angepasst, um einer einmalig hohen Nachzahlung im kommenden Jahr entgegenzuwirken. Die finanzielle Belastung für jeden Einzelnen wäre dann wahrscheinlich extrem hoch.

Zu berücksichtigen ist zudem auch die erwartete gesetzliche Gasumlage mit einer zusätzlichen Belastung in Höhe von 2,4 Cent je Kilowattstunde.

Auf welcher Grundlage basiert die Erhöhung? Warum zahlt mein Nachbar weniger?

Die Berechnungsgrundlage für die 200-prozentige Erhöhung bildet die bisher vereinbarte Vorauszahlung. Diese kann sich natürlich unterscheiden.

Ist mit einer erneuten Anpassung der Heizkostenvorauszahlung in diesem Jahr zu rechnen?

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir hierzu leider keine verbindliche Aussage treffen. Wir werden die Marktentwicklungen weiterhin beobachten und Sie laufend über Änderungen informieren.

Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich den erhöhten Betrag bezahlen?

Das ist momentan nicht absehbar. Vorerst ist der erhöhte Abschlag bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 geplant. Diese erfolgt im Laufe des Jahres 2023. Eventuell können die Vorauszahlungen nach Vorliegen des Abrechnungsergebnis wieder gesenkt werden. Aber eine verbindliche Aussage ist dazu aktuell nicht möglich.

Warum muss ich für alle Mieter*innen in meinem Haus/Quartier mitbezahlen?

Die gerechte Verteilung der Heizkosten auf alle Mieter*innen in einem Quartier erfolgt laut Heizkostenverordnung und auf Basis der vertraglich vereinbarten Umlageschlüssel.

Buchen Sie die Erhöhung automatisch ab oder muss ich das jetzt überweisen?

Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Erhöhung automatisch im Rahmen der monatlichen Zahlung Ihrer Miete abgebucht. Wichtig ist, dass Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen, damit der Lastschrifteinzug pünktlich erfolgen kann.

Sollten Sie die Miete monatlich an uns überweisen, muss Ihr Dauerauftrag oder die einzelne Überweisung aufgrund der Erhöhung angepasst werden. Den genauen Erhöhungsbetrag finden Sie in unserem Schreiben vom 29.07.2022.

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