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Der Rat der Stadt Dortmund hat am 27. Juni 2024 folgenden Beschluss gefasst: Der Althoffblock wird als Denkmalbereich unter Schutz gestellt. Damit wird die besondere geschichtliche und städtebauliche Bedeutung des Quartiers der Spar- und Bauverein eG anerkannt.
In den kommenden Monaten wird eine sogenannte Denkmalbereichssatzung aufgestellt. Diese regelt genau, welche Bereiche und Objekte im Quartier geschützt sind und wie mit ihnen künftig umgegangen werden soll. Das Verfahren dauert in der Regel zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Für diesen Prozess musste die Stadt Dortmund eine neue Stelle bei der Unteren Denkmalbehörde schaffen. Ein Gutachten zur Bewertung des Denkmalwerts wurde bereits beauftragt – und dafür ist Ihre Mithilfe gefragt!
Haben Sie alte Fotos vom Althoffblock?
Besitzen Sie historische Aufnahmen der Genossenschaftshäuser, von außen oder von innen? Wir würden uns freuen, wenn Sie Kopien von eventuell vorhandenem historischem Bildmaterial zur Verfügung stellen würden. Dies würde der Denkmalbehörde dabei helfen, die Geschichte und Entwicklung des Quartiers besser nachzuvollziehen.
Sie können die Bilder als Kopie entweder in der Hauptverwaltung der Spar- und Bauverein eG in der Kampstraße 51 oder in der Außenstelle in der Studtstraße 9 einreichen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten. Diese sind auf unserer Startseite einzusehen. Alternativ können Sie die Bilder auch in die Briefkästen einwerfen oder per E-Mail an sr-uaendtzdenptobuaedlr@arm. senden.
Übrigens: Durch den Ratsbeschluss gilt bereits eine vorläufige Unterschutzstellung. Das bedeutet, dass die ursprünglich von der Genossenschaft geplanten Modernisierungen aktuell nicht wie vorgesehen umgesetzt werden können. Modernisierungen von denkmalgeschützten Gebäuden sind komplexer und wirken sich auch auf die Kosten aus. Die Spar- und Bauverein eG steht dazu in engem Austausch mit der Denkmalbehörde und entwickelt die Pläne weiter – im Einklang mit dem Verfahren und zum Wohle des Quartiers.
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