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CO2-Umlage: Entlastung für Mieter:innen

Zur Förderung des Klimaschutzes wird seit 2021 in Deutschland eine Steuer auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Fernwärme und Heizöl erhoben, bekannt als CO2-Umlage. Diese Kosten wurden bisher vollständig von den Mieter:innen getragen. Seit dem 01.01.2023 wird die CO2-Umlage jedoch zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Was das für Sie bedeutet, hängt davon ab, wer Ihre Heizkosten abrechnet.

 

Option1: Sie erhalten Ihre Heizkostenabrechnung von der Spar- und Bauverein eG

Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung direkt von uns erhalten, müssen Sie nichts weiter tun. Ab dem 01.01.2023 beteiligen wir uns anteilig an der CO2-Abgabe, die Sie für den Verbrauch von Erdgas, Fernwärme oder Heizöl zahlen. Eine detaillierte Auflistung der Abgaben finden Sie künftig in Ihrer Heizkostenabrechnung, in der Sie auch sehen, wie sich die Kosten zwischen Ihnen und unserer Genossenschaft aufteilen.

  

Option 2: Sie erhalten Ihre Heizkostenabrechnung über den städtischen oder andere Energieversorger 

Wenn in Ihrer Wohnung eine Gasetagenheizung mit separatem Zähler installiert ist und Sie die Heizkostenabrechnung nicht von uns, sondern direkt von Ihrem Energieversorger erhalten, wird auch hier der CO2-Anteil ausgewiesen. In Abhängigkeit der Gebäudemerkmale besteht die Möglichkeit, Kostenbestandteile der CO2-Umlage von uns erstattet zu bekommen. Wenn Sie uns Ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 zusenden, prüfen wir den Vorgang für Sie und können Ihnen mitteilen, in welcher Form eine anteilige Rückerstattung im Jahresverlauf erfolgen kann.

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